Quartalsbeiträge des ZBV Oberpfalz

Gültig ab 01. April 2023

Beitragsgruppe 1

1 Selbständige oder als Sozius in freier Praxis bzw. als Vertreter auf eigene Rechnung tätige Zahnärzte 120,00 EUR

 

Beitragsgruppe 2

2a Entlastungsassistenten, angestellte Zahnärzte außerhalb des öffentlichen Dienstes 100,00 EUR
2b Vorbereitungsassistenten, Weiterbildungsassistenten 31,50 EUR

 

Beitragsgruppe 3

Zahnärzte ohne eigene Praxis, insbesondere als Beamte und Angestellte bei Behörden und Körperschaften

3a Beamte und angestellte Zahnärzte im öffentlichen Dienst, die liquidationsberechtigt sind (z.B. Hochschullehrer, Bundeswehr, Bundespolizei, Bereitschaftspolizei) 120,00 EUR
3b Nicht liquidationsberechtigte Hochschullehrer 120,00 EUR
3c Sonstige Beamte und angestellte Zahnärzte im öffentlichen Dienst 65,00 EUR
3d Zahnärzte ohne jeden Bezug zu einzelnen Patienten im Bereich der Grundlagenforschung oder Produktentwicklung bei Arzneimittel- oder Medizinprodukteherstellern, im Bereich journalistischer Tätigkeit in Medienunternehmen oder in Selbständigkeit sowie in vergleichbaren Tätigkeiten, sofern jeweils zahnärztliche Kenntnisse und Erfahrungen prägend eingesetzt oder mitverwendet werden 25,00 EUR

 

Beitragsgruppe 4

Von der Beitragspflicht sind befreit:

4a Zahnärzte, die auf Zeit an der Berufsausübung gehindert oder vorübergehend ohne Beschäftigung sind und während dieser Zeit keinen Lohn erhalten (z.B. Promotion, Krankheit, Elternzeit) beitragsfrei
4b Zahnärzte, die auf Dauer ihren Beruf nicht ausüben (z.B. Berufsunfähigkeit, Aufgabe der gesamten beruflichen Tätigkeit, Doppelapprobierte, die ausschließlich den ärztlichen Beruf ausüben) beitragsfrei

 

Beitragsgruppe 5

5 Zahnärzte, die zusätzlich die ärztliche Approbation besitzen und bei der Bayerischen Landesärztekammer beitragspflichtig sind 50 v.H. der Beitrags­höhe nach der zu­treffen­den Beitrags­gruppe

 

Die gesamte Beitragsordnung finden Sie hier zum Download

Download der Beitragsordnung (86,5 KiB)

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