Röntgenaktualisierung
18. September 2018, 16:30 - 19:30 Uhr
18. September 2018, 16:30 - 19:30 Uhr
Anmeldeschluss: 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Bitte verwenden Sie für diesen Kurs ausschließlich das unten verlinkte Anmeldeformular.
Die Röntgenverordnung schreibt im §18a vor: Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle (BLZK) anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.
Für die Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis entsteht die Notwendigkeit einen solchen Kurs zu besuchen, wenn die Kenntnisse im Strahlenschutz im Jahre 2013 erworben wurden oder die letzte Aktualisierung vor dem 31.12.2013 liegt.
je Teilnehmer(in): 40,00 EUR